Die Verhängung von Arbeitsauflagen nimmt stetig zu

Die Fachstelle zielt daher auf die Verbesserung der Ableistung gemeinnütziger Arbeit im Rahmen von:

  • Bewährungsauflagen
  • uneinbringlichen Geldstrafen oder
  • Einstellung des Verfahrens nach §153a StPO ab.

Die Fachstelle nützt allen, indem:

  • die Arbeit der ambulanten sozialen Dienste der Justiz gefördert und unterstützt wird,
  • Freiheitsentzug mit seinen negativen Begleiterscheinungen vermieden wird,
  • der Justizhaushalt entlastet wird,
  • Ressourcen effizient eingesetzt werden und ein Beitrag zum Gemeinwesen geleistet wird.

Die Fachstelle ist erfolgreich durch:

  • die passgenaue Vermittlung aller KlientInnen unter Berücksichtigung der persönlichen Situation und Möglichkeit,
  • die Bereitstellung und Erschließung sinnvoller Arbeitsinhalte,
  • individuelle Begleitung, Betreuung und Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte,
  • Motivationsarbeit bei der Ableistung,
  • Intervention bei Konflikten in der Einsatzstelle,
  • eigene Projekte unter Anleitung von Fachpersonal,
  • klare Strukturen und einen zentralen Ansprechpartner für alle Beteiligten,
  • Akquise und Pflege entsprechender Einsatzstellen sowie
  • enge Kooperation mit der Justiz als zuweisende Stelle und den jeweiligen Einsatzstellen.

Sie müssen gemeinnützige Arbeit ableisten?

Sie sind verpflichtet, im Rahmen einer gerichtlichen Auflage gemeinnützig zu arbeiten?

Die Fachstelle zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit

  • berät Sie, was zu beachten ist,
  • vermittelt Ihnen eine geeignete und wohnortnahe Einsatzstelle in Münster und den Kreisen Warendorf und Coesfeld,
  • begleitet und unterstützt Sie während der Ableistung und
  • bietet Ihnen interessante Tätigkeiten unter fachgerechter Anleitung in eigenen Projekten.

Sie suchen Unterstützung im Rahmen gemeinnütziger Arbeit?

Ihre Einrichtung benötigt Unterstützung bei der Durchführung zusätzlicher Arbeiten?

Die Fachstelle zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit

  • vermittelt Ihnen Arbeitskräfte im Rahmen gerichtlicher Auflagen,
  • steht Ihnen hierbei als Ansprechpartner zur Verfügung,
  • interveniert bei Konflikten,
  • führt bei Bedarf Arbeiten in eigener Regie aus,
  • plant und setzt Projekte nach Ihren Ideen um und
  • bietet Ihnen eine effektive Infrastruktur.

Sie möchten die Fachstelle unterstützen?

Sie erachten die Arbeit der Fachstelle als sinnvoll?

Die Fachstelle zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit braucht Ihre Unterstützung

  • bei der Zuweisung von KlientInnen,
  • in Form von Geldbußen an den Trägerverein und
  • in der Öffentlichkeitsarbeit durch eine positive Stellungnahme.

Unser Spendenkonto

Sparkasse Münsterland Ost

IBAN: DE 48 4005 0150 0000 0716 54